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   BGH, 08.02.1994 - 1 StR 772/93   

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https://dejure.org/1994,9846
BGH, 08.02.1994 - 1 StR 772/93 (https://dejure.org/1994,9846)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1994 - 1 StR 772/93 (https://dejure.org/1994,9846)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 1 StR 772/93 (https://dejure.org/1994,9846)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe zum Mord - Berücksichtigung des Umstands, dass der Tatbeteiligte nachdem er seinen Tatbeitrag geleistet hatte in keiner Weise mehr in das Tatgeschehen eingreifen konnte - Berücksichtigung des Umstands, dass die Tatbeteiligten ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 143/90

    Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - Unzureichende

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 1 StR 772/93
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 4).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 769/93

    Friedhofsschändung - § 25 Abs. 2 StGB, Vorbereitungshandlung, § 26 StGB,

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 1 StR 772/93
    Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat (§ 25 Abs. 2 StGB) setzt also nicht etwa voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat; es genügt nach ständiger Rechtsprechung eine andere Mitwirkung, zu der auch eine Vorbereitungshandlung gehört, durch die der Mittäter den tatausführenden Beteiligten in dessen Tatentschluß bestärkt (vgl. BGH, Urt. vom 18. Januar 1994 - 1 StR 769/93).
  • BGH, 26.01.1993 - 1 StR 735/92

    Darlegungspflicht des Tatrichters von Tatsachen die zum Freispruch aus

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 1 StR 772/93
    Das Landgericht hat den Angeklagten in erneuter Hauptverhandlung - nach Aufhebung des Freispruchs in dem Urteil des Landgerichts München II vom 10. April 1992 und Zurückverweisung durch das Urteil des Senats vom 26. Januar 1993 - 1 StR 735/92 - wegen Beihilfe zum Mord unter Einbeziehung der in dem Urteil des Landgerichts München II vom 10. April 1992 wegen Untreue in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Betrug, verhängten Einzelfreiheitsstrafen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 670/86

    Inhalt einer ordnungsgemäßen gerichtlichen Beurteilung des Vorliegens einer

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 1 StR 772/93
    Eine diesen Grundsätzen entsprechende wertende Gesamtbetrachtung der für die Vorbereitung und Durchführung der Tat bedeutsamen Umstände (vgl. etwa BGH in NStZ 1987, 364) läßt das angefochtene Urteil vermissen.
  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94

    Pump-Action-Flinte - §§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft

    Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat (§ 25 Abs. 2 StGB) setzt nicht voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht; es genügt jede andere Art von Mitwirkung, also auch eine Vorbereitungshandlung, durch die der Mittäter den tatausführenden Beteiligten in dessen Tatentschluß bestärkt (BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11-13, 16; Tatherrschaft 4; BGH, Urt. v. 8. Februar 1994 - 1 StR 772/93).
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